Führerschein machen in Bündesag mit uns JA zum Führerschein
Wir begleiten dich entspannt auf deinem Weg zum Führerschein. Das junge und kompetente Fahrlehrer-Team der Fahrschule JA in Bünde weiß, welche Sorgen und Ängste dich als Fahranfänger plagen. Aber keine Sorge! In lockerer Atmosphäre und einem sicheren Auto wirst du von uns nicht nur perfekt für die Prüfung, sondern auch für das Fahren allein – beziehungsweise mit Begleitung beim Führerschein mit 17 – vorbereitet.
Mach deinen Führerschein bei uns – mit uns ist Fahrspaß garantiert!
- Autoführerschein Klasse B und BE
- Begleitetes Fahren ab 17
- Motorradführerschein Klasse A1 , A2 und A
- Rollerführerschein (AM)
- Mofa-Prüfbescheinigung
Führerscheinintensivkurs – kompakt, zeitsparend, intensiv & sinnvoll
Du möchtest die Führerscheinausbildung in nur 14 Werktagen durchziehen? Dann melde dich für unsere Ferienintensivkurse an und profitiere von vielen Vorteilen. Durch die komprimierte Form wirst du sehr schnell Lernfortschritte machen. Sprich uns gerne an, um mehr zu erfahren.
Mit der Fahrschule JA in Bünde sagst auch du JA zum Führerschein. Du hast weitere Fragen? Dann wirf auch einen Blick auf unsere FAQ. Hier findest du Antworten auf häufige Fragen rund um den Führerschein und unsere Fahrschule.
Du möchtest uns kennenlernen? Dann schau ganz unverbindlich bei uns vorbei. Gerne kannst du auch kostenlos am Theorieunterricht teilnehmen und so einen optimalen Eindruck von uns und unserer Fahrschule gewinnen. Wir freuen uns auf dich!
PKW-Führerscheinklassen:

Klasse B
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A)
- z.G. max. 3.500 kg
- max. 8 Personen + Fahrer
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Einschlussklassen: AM, L
* Schlüsselzahl B 197
Kraftfahrzeuge (ausgenommen KfZ der Klassen AM, A1, A2 und A)
- z.G. max. 3.500 kg
- max. 8 Personen + dem Fahrer
Gemischte Ausbildung auf Automatik- und Schaltfahrzeug
- min. 10 Fahrstunden (á 45 min.) auf dem Schaltfahrzeug
- 15-minütige Testfahrt (Schaltfahrzeug) in Anwesenheit des Fahrlehrers
- praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug
- nach bestandener Führerscheinprüfung ist das Führen von Automatik- und Schaltfahrzeugen erlaubt
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

Klasse BE
Anhänger über 750 kg z.G., aber max. 3500 kg z.G.Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger max. 7000kg z.G.
- keine Theorieprüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig
* B 96 (Fahrerschulung)
- Anhänger über 750kg z.G.
- Fahrzeugkombination über 3.500 kg z.G., aber max. 4250 kg z.G.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig
Motorrad-Führerscheinklassen:

Klasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:
- Hubraum max. 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
- bbH. Max 45 km/h
- Leistung max. 4 Kw (Elektromotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
- Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotor/Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Nenndauerleistung nicht mehr als kW
Mindestalter: 15 Jahre

Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen):
- Hubraum max. 125 cm3
- Leistung max. 11 Kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1Kw/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
- bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
* B 196 (Fahrerschulung)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt. Schulung bestehend aus: min. 9 Unterrichtseinheiten (4 x 90 Minuten Theorie, min. 5 x 90 Minuten Praxis)
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Führerscheinklasse B mindestens 5 Jahre notwendig

Klasse A2 (Stufenführerschein)
Krafträder (auch mit Beiwagen):
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 Kw/Kg
- nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet
keine Theorieprüfung erforderlich (bei Aufstieg von A1 auf A2, min. 2 Jahre Vorbesitz A1) -> praktische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen):
- Hubraum über 50cm3
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50cm3 (Verbrennungsmotor) oder
- bbH über 45km/h
- Leistung über 15 kW
keine Theorieprüfung erforderlich (bei Aufstieg von A2 auf A, min. zweijähriger Vorbesitz A2) -> Praktische Prüfung erforderlich
Mindestalter:
24 Jahre -> Direkteinstieg
20 Jahre -> bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2